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News
Kommunalaufsicht genehmigt Nachtragshaushalt 2025

Der Rat der Stadt Mettmann hat den Nachtragshaushalt 2025 am 1. April 2025 verabschiedet. Dieser weist einen erhöhten Fehlbetrag von rund 1,7 Mio. € gegenüber der bisherigen Planung für 2025 vom Doppelhaushalt 2024/25 auf. Somit beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 17 Mio. €.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10. Juni 2025 den Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Es wird erwartet, dass die Stadt Mettmann bereits im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 die Aufstellung eines zukunftsorientierten, präventiven Konsolidierungskonzeptes gem. § 76 GO NRW eigenständig forciert.

Die Vorbereitungen hierzu wurden bereits im Frühjahr 2024 gestartet. Zu diesem Zeitpunkt legte die Verwaltung eine 10-Jahres-Übersicht vor, die im Vorfeld der anstehenden Investitionsentscheidungen die Finanzsituation transparent abbildete.


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Schutz vor Überflutung - Stadt legt Konzept für Starkregenrisikomanagement vor

Die Folgen des Klimawandels stellen Städte zunehmend vor große Herausforderungen. Auch in Mettmann führten Starkregenereignisse in den Jahren 2016, 2017 und 2021 zu überlasteten Kanälen, überfluteten Straßen, vollgelaufenen Kellern und teils erheblichen Sachschäden. Diese Ereignisse verdeutlichen die Dringlichkeit, sich systematisch auf künftig häufigere und intensivere Starkregenereignisse vorzubereiten.

Deshalb hatte die Stadt das Fachbüro Dr. Pecher AG mit einer Überflutungsanalyse beauftragt. Grundlage war die Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse wurden jetzt im Ausschuss für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, wo es bei Starkregen zu hohen Wasserständen und großen Fließgeschwindigkeiten kommen kann. Dabei wurden zahlreiche gefährdete Stellen im gesamten Stadtgebiet ermittelt – auch in höher gelegenen Ortsteilen. Großflächige Überflutungen treten hingegen insbesondere in der Innenstadt auf: Hier sammelt sich das aus den trichterförmig verlaufenden Einzugsgebieten mit hohen Fließgeschwindigkeiten über die Nordstraße, Johannes-Flintrop-Straße, Bismarckstraße, Bahnstraße oder Ringstraße zufließende Wasser. Besonders betroffen sind die Bereiche rund um die Hammerstraße, Schwarzbachstraße, den Jubiläumsplatz sowie die Breite- und Talstraße – vor allem vor und entlang der verrohrten Abschnitte des Hammerbachs und des Mettmanner Bachs.

Mit dem Abschluss des Projekts ist nun der Grundstein für ein langfristiges und nachhaltiges Starkregenrisikomanagement in Mettmann gelegt. Es wurde ein Handlungskonzept mit konkreten Maßnahmenvorschlägen erstellt. Erste Ergebnisse sind bereits in laufende Projekte eingeflossen – etwa durch die Festlegung eines Notwasserwegs im Rahmen eines Bebauungsplans oder bei laufenden Baumaßnahmen.

Die Analyse enthält sogenannte Maßnahmensteckbriefe, die beispielhaft aufzeigen, wie gefährdete Bereiche entschärft werden können. Diese Ansätze können auf andere gefährdete Orte in Mettmann übertragen und weiterentwickelt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Künftig sollen Aspekte der Starkregenvorsorge bei allen Planungen systematisch berücksichtigt werden.

Das Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Um eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen städtischen Ämter zu gewährleisten, wird eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe die weiteren Schritte dauerhaft koordinieren.

Auch Grundstückseigentümer spielen eine zentrale Rolle beim Überflutungsschutz. Die Stadt bietet individuelle Beratung zum Objektschutz an. Darüber hinaus plant die Stadt öffentliche Informationsveranstaltungen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger allgemein über Starkregen, Überflutungsrisiken und den notwendigen Objektschutz zu informieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Sensibilisierung für individuelle Schutzmaßnahmen am eigenen Haus.

Ergänzend wird die Stadt Starkregengefahrenkarten auf ihrer Homepage und im Bürgerportal veröffentlichen. Beratungsangebote, Vorträge und Informationsmaterialien werden das Angebot abrunden.

Weitergehende Inforamtionen finden Sie hier: https://shorturl.at/5v1N7


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2. Ausschusssitzung: Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen

Am 4. Juni 2025 um 17.30 Uhr findet die 2. Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt, Neanderstr. 85.

Unter anderem werden folgende Punkte werden behandelt

  • Interims-Container an Mettmanner Schulen
  • Fortschreibung Einzelhandelskonzept - Präsentation durch CIMA
  • Eine Starkregengefahrenkarte
  • NRW-Initiative "Bau.Land.Leben"
  • Sachstand Friedhofskonzept
  • Abschlussbericht zu den ad-hoc-Maßnahmen an Mettmanner Schulen
  • Einrichtung eines hydraulischen Pollers für die Fußgängerzone
  • Vorkaufsrechtssatzungen: Bergstraße | Am Königshof-Neanderstraße | Untere Johannes-Flintrop-Straße
  • Bebauungspläne: Nr. 146 - Karpendeller Weg / August-Burberg-Straße | Bebauungsplan Nr. 159 - Auf dem Pfennig / Am Heimsang - Vorstellung des Plankonzeptes 50. FNP-Änderung - Bereich Hasseler Straße | Bebauungsplan Nr. 160 - Goldberger Straße / Böttinger Weg Änderung 

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