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News
2. Ausschusssitzung KMU: Neubau Hubertusstr. & Düsselring

Am 07.05.2025 um 17 Uhr findet die 2. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt & Mobilität im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt, Neanderstr. 85.

Die Verwaltung informiert im Folgenden über den Sachstand der Maßnahme „Neubau von Hubertusstraße und Düsselring“ und gibt einen Überblick über den Projektablauf.

Komplexe Gesamtaufgabe


Der Neubau von Hubertusstraße und Düsselring stellt aufgrund der Komplexität der Gesamtaufgabe eine große Herausforderung für Fachabteilungen, Netzbetreiber, Fachplaner und Bauunternehmen dar. Neben dem klassischen Neubau der Verkehrsflächen werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation) saniert oder neu gebaut, die Straßenbeleuchtung erneuert, klimaresistente Bäume gepflanzt sowie Maßnahmen zur Wasserspeicherung bzw. zum Starkregenschutz durchgeführt. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen muss berücksichtigt werden, dass die Liegenschaften beiderseits von Hubertusstraße und Düsselring auch während der Bauzeit für die Anwohner aber auch für Feuerwehr und Rettungsdienst jederzeit erreichbar und mit allen erforderlichen Medien versorgt sein müssen. Aus diesem Grund befindet sich die Verwaltung bereits seit 2024 im direkten Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Netzbetreibern. So soll ein reibungsloser Bauablauf sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang wird weiterhin geprüft, inwiefern im Rahmen der Baumaßnahmen synergetisch auch eine Modernisierung / Instandsetzung der vorhandenen Hausanschlüsse realisiert werden kann.

Informationspolitik

Eine mehrjährige Baumaßnahme ist auch für die Anwohner eine große Herausforderung. Akzeptanz für Staub, Lärm und zeitweise Einschränkungen kann dabei nur über offene und aktuelle Informationen gewonnen werden. Aus diesem Grund wird die Verwaltung für den Neubau von Hubertusstraße und Düsselring eine eigene Informationsseite im Bürgerportal erstellen. Dort wird zunächst über den aktuellen Stand der Planung und den groben Zeitplan für die Baumaßnahmen informiert. Im Vorfeld der eigentlichen Bauarbeiten werden den Bürgern dann genaue Informationen zu den Bauabschnitten, zum geplanten Bauablauf und zum Zeitplan einschließlich Sperrungen, Umleitungen und Einschränkungen zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden dann fortlaufend aktualisiert.

Für den politischen Raum stellt die Verwaltung die aktuellen Informationen quartalsweise für die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität sowie für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen zusammen.

Planungsstand

Die Gesamtprojektkosten (Planung und Bau über alle beteiligten Gewerke) für den Neubau von Hubertusstraße und Düsselring liegen oberhalb des EU-Vergabe-Schwellenwertes von 5.538.000 Euro. Aus diesem Grund bereitet die Verwaltung derzeit ein europaweites Vergabeverfahren für die Ausführungsplanung der Tiefbaugewerke vor. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird dann die bereits vom Rat beschlossene Entwurfsplanung für den Straßenbau anhand der örtlichen Gegebenheiten konkretisiert beziehungsweise optimiert.

In diesem Rahmen werden auch die Planungen für die Grünanlagen, Wasserspeicher und Starkregenschutzmaßnahmen sowie die Sanierung beziehungsweise den Neubau der Entwässerungsleitungen auf Basis der Vorgaben der Fachverwaltung vorgenommen. Für den Bereich Hubertusstraße steht bereits fest, dass die Kanalbauarbeiten in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Weiterhin werden die Planungen der verschiedenen externen Versorgungsnetzbetreiber in die Gesamtplanung integriert und die räumlichen wie auch die zeitlichen Schnittstellen auf Plausibilität geprüft.

Projektablauf / Zeitplan

Die integrierte Ausführungsplanung für den etwa 300 Meter langen 1. Bauabschnitt „Hubertusstraße“ soll bis zum 4. Quartal 2025 fertiggestellt werden. Die Bauarbeiten können dann im 2. Quartal 2026 beginnen und sollen bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen werden.

Die integrierte Ausführungsplanung für die insgesamt etwa 1.100 Meter langen Bauabschnitte 2 bis 5 soll bis zum 4. Quartal 2026 fertiggestellt sein. Die Bauarbeiten können dann im 2. Quartal 2027 beginnen und sollen bis zum Jahresende 2028 abgeschlossen werden.


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Ratsmehrheit stimmt Masterplan Schulen zu

In der ersten Ratssitzung des Jahres hat die Politik dem Masterplan Schulen mehrheitlich zugestimmt. Damit kann die Verwaltung in die konkrete Planung einsteigen. Oberste Priorität hat der Neubau der Gesamtschule. Den Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen hatte der Rat zuvor mehrheitlich abgelehnt. Außerdem wurde Nachtragshaushalt fürs laufende Jahr verabschiedet. ( Bericht folgt

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Demokratie mit Verantwortung: Herausforderungen eines Bürgerentscheids

Zur Ratssitzung am 1. April stellt die FDP den Antrag, dass anstelle des Rates die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann über den von der Verwaltung vorgelegten Masterplan Schulen entscheiden sollen. Die Verwaltung erklärt zu diesem Verfahren (Ratsbürgerentscheid):

Bürgerbeteiligung findet auf unterschiedlichen Ebenen in unserer Stadt statt z.B. durch den Bürgerausschuss oder verschiedene Informationsformate. Beteiligungsformate grundsätzlich ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, unmittelbar an wichtigen kommunalen Entscheidungen mitzuwirken und können auf diese Weise das Vertrauen in Politik und Institutionen stärken. Auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen kann durch die Mitbestimmung vor Ort wachsen. Ratsbürgerentscheide gehören in die Kategorie des Mitentscheidens und sind als Instrument der direkten Demokratie daher von sehr großem Gewicht. Doch gerade weil dieses Instrument so mächtig ist, muss es mit Bedacht und innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn Entscheidungen komplexe Zusammenhänge und langfristige Auswirkungen haben.

Demokratische Beteiligung braucht klare Fragestellungen

Ein Ratsbürgerentscheid kann insbesondere dann zielführend eingesetzt werden, wenn eine klare, verständliche und rechtlich eindeutige Frage zur Abstimmung steht. Die Frage muss bestimmt sein und darf nicht verschiedene Inhalte koppeln, sagt der Gesetzestext. Bei Fragestellungen, die viele verschiedene Aspekte vereinen, besteht jedoch das Wagnis, dass unterschiedliche Anliegen miteinander verknüpft und gemeinsam abgelehnt oder angenommen werden müssen. Genau dieses Problem würde bei einem Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen bestehen: Er umfasst zahlreiche Maßnahmen – von Schulbauten über die Modernisierung von Feuer- und Rettungswachen bis hin zur Sanierung des Baubetriebshofes. Eine einfache Ja-/Nein-Frage – die in einem Ratsbürgerentscheid gestellt wird – kann der Vielschichtigkeit dieser Projekte nicht gerecht werden.

Notwendige Maßnahmen bleiben auch weiterhin notwendig

Hinzu kommt, dass die Maßnahmen im Masterplan nicht bloße Wunschprojekte sind, sondern gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Der Bau einer Gesamtschule oder die Modernisierung der Feuerwehr sind zwingend notwendig, um die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Mettmann zu gewährleisten. Ein Ratsbürgerentscheid, der diese Maßnahmen infrage stellt, könnte dazu führen, dass ein rechtswidriger Zustand entsteht und zudem dringende Vorhaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf geraume Zeit blockiert werden. Der Ratsbürgerentscheid muss daher rechtlich zulässig sein.

Langfristige Stadtentwicklung statt kurzfristiger Stimmungen

Ein Ratsbürgerentscheid stellt immer auch eine Momentaufnahme dar und kann dazu führen, dass kurzfristige Stimmungen über langfristige Entwicklungen entscheiden. Ein Nein zum Masterplan Schulen würde für mindestens zwei Jahre sämtliche Maßnahmen stoppen – mit weitreichenden Konsequenzen für Bildung, Sicherheit und Infrastruktur in Mettmann.

Stadtrat als Stimme der Bürgerinnen und Bürger

Statt einer pauschalen Ja-/Nein-Entscheidung hat der Stadtrat nach einer differenzierten und sachlichen Diskussion seine Entscheidung zu tragen. Ein Prozess, der bereits seit 2023 sorgfältig vorbereitet und von den zuständigen Fachausschüssen bis dato intensiv begleitet wird. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen damit eine große Verantwortung für die Zukunft der Stadt. Ziel dabei ist es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Über den Masterplan wird in der kommenden Ratssitzung am 1. April entschieden. Auch der Ratsbürgerentscheid steht auf der Tagesordnung.

Ein Ja zum Masterplan birgt die Chance, genau zur richtigen Zeit bereit zu sein, um Fördermittel aus den Infrastrukturpaketen des Bundes und Landes zu erhalten. Der Masterplan Schulen selbst stellt dabei einen Maßnahmenkatalog dar, der als strategischer Leitfaden für die kommenden Jahre dient. Jede einzelne Maßnahme wird schrittweise in den nächsten mindestens zehn Jahren detailliert beraten und vom Stadtrat beschlossen. In der folgenden Detailplanung werden alle Akteure eingebunden, um so viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich zu bauen und Mettmann zukunftsfit zu machen.

Die rechtliche Einordnung zu einem Ratsbürgerentscheid im Zuge des Masterplan Schulen finden Sie auf dem Bürgerportal Mettmann.


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