Bauleitplanung

Letzte Aktualisierung: 11.09.2023, 10:54 Uhr

Projektbeschreibung / Projektziel

Die Bauleitplanung umfasst die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen als wesentliche Bestandteile der städtebaulichen Entwicklung von Mettmann. Die konkreten Ziele sind abhängig vom jeweiligen Bauleitplanverfahren.

Themenbereiche

Stadtentwicklung - Bauen - Wohnen

Gebiet

0 - Mettmann gesamt

Relevante politische Beschlüsse

In Mettmann ist für die notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung hauptsächlich der Ausschuss für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen zuständig. Die abschließenden Beschlüsse der Bauleitpläne erfolgen zusätzlich durch den Rat der Stadt Mettmann.

Projektschritte / Zeitplan

In der Regel ist das Verfahren dreistufig (Aufstellungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss). Der Zeitplan ist abhängig vom jeweiligen Bauleitplanverfahren und dessen Rahmenbedingungen.

Der aktuelle Stand der Bauleitplanverfahren ist auf der Homepage der Stadt Mettmann hier einsehbar. Über die interaktive Bebauungsplanübersicht sind alle Bauleitpläne (rechtskräftig und im Verfahren) mit Ansprechpartner zum
Download eingestellt.

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Stand der Bauleitplanverfahren ist auf der Homepage der Stadt Mettmann einsehbar (s.o.)

Finanzen

Angaben zu den im Rahmen der Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten können der jeweiligen Begründung entnommen werden.

Fördermittel

Angaben zu eventuell möglichen Fördermitteln finden sich ebenfalls in der jeweiligen Begründung.

Zielgruppe

Der Geltungsbereich der Bauleitpläne und damit der konkret betroffene Teil der Einwohnerschaft wird im Rahmen des Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für Strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen (PLB) beschlossen. Alle Beschlüsse werden öffentlich im Amtsblatt der Stadt Mettmann bekannt gemacht (s. Link unten).

Bürgerbeteiligung

Formelle Beteiligung nach §3 BauGB

Erläuterung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. §3 BauGB sieht hierzu eine frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung vor.

Die aktuelle Bürgerbeteiligungen in der Bauleitplanung finden Sie hier. Dort sind alle relevanten Informationen zu den Planungen eingestellt und Sie haben die Möglichkeit, sich direkt an der Planung zu beteiligen.

Kontakt

stadtplanung@mettmann.de

Weitere Informationen

-

Anhänge