Zur Ratssitzung am 1. April stellt die FDP den Antrag, dass anstelle des Rates die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann über den von der Verwaltung vorgelegten Masterplan Schulen entscheiden sollen. Die Verwaltung erklärt zu diesem Verfahren (Ratsbürgerentscheid):
Bürgerbeteiligung findet auf unterschiedlichen Ebenen in unserer Stadt statt z.B. durch den Bürgerausschuss oder verschiedene Informationsformate. Beteiligungsformate grundsätzlich ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, unmittelbar an wichtigen kommunalen Entscheidungen mitzuwirken und können auf diese Weise das Vertrauen in Politik und Institutionen stärken. Auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen kann durch die Mitbestimmung vor Ort wachsen. Ratsbürgerentscheide gehören in die Kategorie des Mitentscheidens und sind als Instrument der direkten Demokratie daher von sehr großem Gewicht. Doch gerade weil dieses Instrument so mächtig ist, muss es mit Bedacht und innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn Entscheidungen komplexe Zusammenhänge und langfristige Auswirkungen haben.
Demokratische Beteiligung braucht klare Fragestellungen
Ein Ratsbürgerentscheid kann insbesondere dann zielführend eingesetzt werden, wenn eine klare, verständliche und rechtlich eindeutige Frage zur Abstimmung steht. Die Frage muss bestimmt sein und darf nicht verschiedene Inhalte koppeln, sagt der Gesetzestext. Bei Fragestellungen, die viele verschiedene Aspekte vereinen, besteht jedoch das Wagnis, dass unterschiedliche Anliegen miteinander verknüpft und gemeinsam abgelehnt oder angenommen werden müssen. Genau dieses Problem würde bei einem Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen bestehen: Er umfasst zahlreiche Maßnahmen – von Schulbauten über die Modernisierung von Feuer- und Rettungswachen bis hin zur Sanierung des Baubetriebshofes. Eine einfache Ja-/Nein-Frage – die in einem Ratsbürgerentscheid gestellt wird – kann der Vielschichtigkeit dieser Projekte nicht gerecht werden.
Notwendige Maßnahmen bleiben auch weiterhin notwendig
Hinzu kommt, dass die Maßnahmen im Masterplan nicht bloße Wunschprojekte sind, sondern gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Der Bau einer Gesamtschule oder die Modernisierung der Feuerwehr sind zwingend notwendig, um die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Mettmann zu gewährleisten. Ein Ratsbürgerentscheid, der diese Maßnahmen infrage stellt, könnte dazu führen, dass ein rechtswidriger Zustand entsteht und zudem dringende Vorhaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf geraume Zeit blockiert werden. Der Ratsbürgerentscheid muss daher rechtlich zulässig sein.
Langfristige Stadtentwicklung statt kurzfristiger Stimmungen
Ein Ratsbürgerentscheid stellt immer auch eine Momentaufnahme dar und kann dazu führen, dass kurzfristige Stimmungen über langfristige Entwicklungen entscheiden. Ein Nein zum Masterplan Schulen würde für mindestens zwei Jahre sämtliche Maßnahmen stoppen – mit weitreichenden Konsequenzen für Bildung, Sicherheit und Infrastruktur in Mettmann.
Stadtrat als Stimme der Bürgerinnen und Bürger
Statt einer pauschalen Ja-/Nein-Entscheidung hat der Stadtrat nach einer differenzierten und sachlichen Diskussion seine Entscheidung zu tragen. Ein Prozess, der bereits seit 2023 sorgfältig vorbereitet und von den zuständigen Fachausschüssen bis dato intensiv begleitet wird. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen damit eine große Verantwortung für die Zukunft der Stadt. Ziel dabei ist es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Über den Masterplan wird in der kommenden Ratssitzung am 1. April entschieden. Auch der Ratsbürgerentscheid steht auf der Tagesordnung.
Ein Ja zum Masterplan birgt die Chance, genau zur richtigen Zeit bereit zu sein, um Fördermittel aus den Infrastrukturpaketen des Bundes und Landes zu erhalten. Der Masterplan Schulen selbst stellt dabei einen Maßnahmenkatalog dar, der als strategischer Leitfaden für die kommenden Jahre dient. Jede einzelne Maßnahme wird schrittweise in den nächsten mindestens zehn Jahren detailliert beraten und vom Stadtrat beschlossen. In der folgenden Detailplanung werden alle Akteure eingebunden, um so viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich zu bauen und Mettmann zukunftsfit zu machen.
Die rechtliche Einordnung zu einem Ratsbürgerentscheid im Zuge des Masterplan Schulen finden Sie auf dem Bürgerportal Mettmann.