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Demokratie mit Verantwortung: Herausforderungen eines Bürgerentscheids

Zur Ratssitzung am 1. April stellt die FDP den Antrag, dass anstelle des Rates die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann über den von der Verwaltung vorgelegten Masterplan Schulen entscheiden sollen. Die Verwaltung erklärt zu diesem Verfahren (Ratsbürgerentscheid):

Bürgerbeteiligung findet auf unterschiedlichen Ebenen in unserer Stadt statt z.B. durch den Bürgerausschuss oder verschiedene Informationsformate. Beteiligungsformate grundsätzlich ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, unmittelbar an wichtigen kommunalen Entscheidungen mitzuwirken und können auf diese Weise das Vertrauen in Politik und Institutionen stärken. Auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen kann durch die Mitbestimmung vor Ort wachsen. Ratsbürgerentscheide gehören in die Kategorie des Mitentscheidens und sind als Instrument der direkten Demokratie daher von sehr großem Gewicht. Doch gerade weil dieses Instrument so mächtig ist, muss es mit Bedacht und innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn Entscheidungen komplexe Zusammenhänge und langfristige Auswirkungen haben.

Demokratische Beteiligung braucht klare Fragestellungen

Ein Ratsbürgerentscheid kann insbesondere dann zielführend eingesetzt werden, wenn eine klare, verständliche und rechtlich eindeutige Frage zur Abstimmung steht. Die Frage muss bestimmt sein und darf nicht verschiedene Inhalte koppeln, sagt der Gesetzestext. Bei Fragestellungen, die viele verschiedene Aspekte vereinen, besteht jedoch das Wagnis, dass unterschiedliche Anliegen miteinander verknüpft und gemeinsam abgelehnt oder angenommen werden müssen. Genau dieses Problem würde bei einem Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen bestehen: Er umfasst zahlreiche Maßnahmen – von Schulbauten über die Modernisierung von Feuer- und Rettungswachen bis hin zur Sanierung des Baubetriebshofes. Eine einfache Ja-/Nein-Frage – die in einem Ratsbürgerentscheid gestellt wird – kann der Vielschichtigkeit dieser Projekte nicht gerecht werden.

Notwendige Maßnahmen bleiben auch weiterhin notwendig

Hinzu kommt, dass die Maßnahmen im Masterplan nicht bloße Wunschprojekte sind, sondern gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Der Bau einer Gesamtschule oder die Modernisierung der Feuerwehr sind zwingend notwendig, um die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Mettmann zu gewährleisten. Ein Ratsbürgerentscheid, der diese Maßnahmen infrage stellt, könnte dazu führen, dass ein rechtswidriger Zustand entsteht und zudem dringende Vorhaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf geraume Zeit blockiert werden. Der Ratsbürgerentscheid muss daher rechtlich zulässig sein.

Langfristige Stadtentwicklung statt kurzfristiger Stimmungen

Ein Ratsbürgerentscheid stellt immer auch eine Momentaufnahme dar und kann dazu führen, dass kurzfristige Stimmungen über langfristige Entwicklungen entscheiden. Ein Nein zum Masterplan Schulen würde für mindestens zwei Jahre sämtliche Maßnahmen stoppen – mit weitreichenden Konsequenzen für Bildung, Sicherheit und Infrastruktur in Mettmann.

Stadtrat als Stimme der Bürgerinnen und Bürger

Statt einer pauschalen Ja-/Nein-Entscheidung hat der Stadtrat nach einer differenzierten und sachlichen Diskussion seine Entscheidung zu tragen. Ein Prozess, der bereits seit 2023 sorgfältig vorbereitet und von den zuständigen Fachausschüssen bis dato intensiv begleitet wird. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen damit eine große Verantwortung für die Zukunft der Stadt. Ziel dabei ist es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Über den Masterplan wird in der kommenden Ratssitzung am 1. April entschieden. Auch der Ratsbürgerentscheid steht auf der Tagesordnung.

Ein Ja zum Masterplan birgt die Chance, genau zur richtigen Zeit bereit zu sein, um Fördermittel aus den Infrastrukturpaketen des Bundes und Landes zu erhalten. Der Masterplan Schulen selbst stellt dabei einen Maßnahmenkatalog dar, der als strategischer Leitfaden für die kommenden Jahre dient. Jede einzelne Maßnahme wird schrittweise in den nächsten mindestens zehn Jahren detailliert beraten und vom Stadtrat beschlossen. In der folgenden Detailplanung werden alle Akteure eingebunden, um so viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich zu bauen und Mettmann zukunftsfit zu machen.

Die rechtliche Einordnung zu einem Ratsbürgerentscheid im Zuge des Masterplan Schulen finden Sie auf dem Bürgerportal Mettmann.


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Vorläufige Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen

Zwischen dem 24. und 26. Februar sind die Anmeldungen der Viertklässler an den drei weiterführenden Schulen durchgeführt worden. Insgesamt werden im Sommer 369 Mädchen und Jungen von der Grund- auf eine weiterführende Schule wechseln. 

Für das Schuljahr 2025/2026 wurden in der ersten Anmelderunde 356 Schülerinnen und Schüler an den beiden Gymnasien und der Gesamtschule angemeldet. Davon wohnen 329 Kinder in Mettmann und 27 Kinder in umliegenden Städten. 40 Kinder aus den Mettmanner Grundschulen haben sich entweder an auswärtigen Schulen angemeldet, verbleiben in den vierten Klassen oder haben sich aus anderen Gründen (z.B. Wegzug, Erkrankung oder Versäumnis) aktuell noch nicht an einer Schule in Mettmann angemeldet. 

Am Heinrich-Heine-Gymnasium wurden 141 Kinder angemeldet, an der Gesamtschule 118 und am Konrad-Heresbach-Gymnasium 97. Damit können 95 Prozent der Erstwünsche der Mettmanner Schülerinnen und Schüler erfüllt werden. Die Anmeldezahlen am Heinrich-Heine-Gymnasium sind gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen, aber konstant hoch. Das Konrad-Heresbach-Gymnasium bleibt konstant in der Anmeldezahl und die Anmeldungen an der Gesamtschule sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, aber weiterhin unter den Anmeldungen der Jahre zuvor. Bis zu den Sommerferien ist noch mit Veränderungen bei den Anmeldezahlen an allen Schulen zu rechnen.

Am Heinrich-Heine-Gymnasium liegt die Zahl der Anmeldungen über der Zahl der vorhandenen Kapazität von 120 Plätzen. Hier wird eine Koordinierung der Kinder, die den sogenannten Überhang bilden, nötigt. Die Koordinierungsrunde erfolgt Anfang März gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht, die durch die Bezirksregierung wahrgenommen wird. Die Schulleitungen aller drei weiterführenden Schulen werden die Eltern über Zu- und Absagen im Anschluss zeitnah informieren. 

Eltern, die eine Absage erhalten, bekommen unmittelbar die Möglichkeit, ihr Kind an der Schule ihres Zweitwunsches anzumelden. An den Mettmanner Schulen sind ausreichend Plätze vorhanden, um die Kinder ihrem Zweitwunsch entsprechend aufzunehmen.

Die Stadtverwaltung wünscht allen Kindern und ihren Familien und einen guten Start an der neuen Schule!


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Politik stimmt mehrheitlich dem Masterplan Schulen zu

Mettmann hat einen weiteren großen und wichtigen Schritt in die Zukunft gemacht. In gemeinsamer Sitzung haben die Mitglieder des Planungsausschusses und des Ausschusses für Schule und Bildung am 20. Februar mehrheitlich dem von der Verwaltung vorgelegten Masterplan Schulen zugestimmt. Die Entscheidung muss nun noch vom Rat am 1. April bestätigt werden. Der Masterplan Schulen umfasst ein großes Maßnahmenpaket, das eine umfassenden Modernisierung und Erweiterung der Schullandschaft und Sportstätten in den kommenden Jahren beinhaltet.

Es soll nicht nur mehr Platz für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden und die Qualität des Unterrichts und der Freizeitmöglichkeiten verbessert werden, sondern auch eine Stadtentwicklung angestoßen werden, die Mettmann attraktiver und lebenswerter macht. Die geplanten Investitionen stärken langfristig den Bildungs- und Lebensstandort Mettmann. Eine moderne Schulinfrastruktur macht die Stadt für Familien attraktiver, fördert die Chancengleichheit und bietet gleichzeitig auch noch viel Potenzial für eine nachhaltige und moderne Stadtentwicklung.

Bei aller Euphorie über diese wichtige Weichenstellung für Mettmanns Zukunft müsse immer auch die schwierige Haushaltslage der Stadt berücksichtigt werden, betonte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Deshalb gelte für den Masterplan wie für alle künftigen Projekte: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Die Investitionen erfolgen gezielt und mit Blick auf eine langfristige Kostenersparnis, beispielsweise durch energieeffiziente Sanierungen im Zuge eines Photovoltaik-Dächer-Programms. So soll beispielsweise geprüft werden, ob durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Schuldächern die Betriebskosten gesenkt werden können und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

„Mit dem Masterplan investieren wir in die Zukunft unserer Kinder und unserer Stadt“, hieß es aus den Fraktionen, die dem Masterplan zustimmten. Es gehe endlich nicht nur um einzelne Maßnahmen und Projekte, sondern um eine abgestimmte Strategie für die Zukunft Mettmanns.

Ausführliche Informationen zum Masterplan Schulen gibt es auf dem   Bürgerportal Mettmann.


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