Hier finden Sie eine wachsende Liste mit Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zum Masterplan Schulen.
Welche Zahlen liegen dem Masterplan Schulen zu Grunde?
Das Team Masterplan Schulen hat ein umfangreiches Datenset erstellt. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem betrachtet und analysiert:
·Die amtlichen Schulstatistiken (15.10. eines jeden Jahres) der vergangenen Jahre,
·Schulentwicklungspläne (Schulentwicklungsplan 2015, Schulentwicklungsplan 2020, Kurzgutachten Schülerzahlentwicklung 2021)
·Anmeldezahlen aus der amtlichen Schulschulstatistik (15.10.) der Mettmanner Schulen in städtischer Trägerschaft
·die Entwicklungen der ein- und auspendelnden Lernenden
·die Übergangsquoten von den Kitas auf die Grundschulen
·die Übergangsquoten von den Grund- auf die weiterführenden Schulen,
·die Entwicklung der Schulformwechselnden,
·Wanderungen zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung innerhalb des Sozialraumes im Stadtgebiet.
Wie ist die Methodik zur Ermittlung von Zahlen im Masterplan Schulen?
Für die Ermittlung der Zahlen im Masterplan wurde das Prognosetool „Hildesheimer Bevölkerungsmodell“ verwendet. Diesem liegen die unter Punkt 1 genannten Zahlen sowie die Zahlen des Mettmanner Melderegisters zu Grunde. Der Vorteil im Gegensatz z.B. zur Methodik von Garbe, Lexis & Berlepsch (Schulentwicklungsplan 2020; Kurzgutachten 2021) liegt darin, dass wir durch unsere umfangreichen lokalen Daten und selbstfestgelegten Parametern (dazu mehr in den Vorlagen aus November 2023) genauere Werte erhalten. Garbe, Lexis & Berlepsch beziehen sich bei den verwendeten Daten u.a. auf die Geburtenprognose von IT.NRW. Die IT.NRW Daten zur Geburtenprognose betrachten bei kreisangehörigen Städten jedoch nicht die Prognose der jeweiligen Stadt, sondern des gesamten Kreises. Daher ergibt sich hier für Mettmann ein leicht verzerrtes Bild.
Warum steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Mettmann an und weicht damit vom bundesweiten Trend der sinkenden Geburtenzahlen ab?
Zum einen sinken die Geburtenzahlen landesweit – auch in Mettmann – erst seit zwei Jahren. Vorher war der Anstieg über viele Jahre konstant. Die Kinder der Jahrgänge mit steigenden Geburtenzahlen kommen jetzt nach und nach in den Grundschulen an. Ein weiterer Anstieg der Zahlen ist durch einen positiven Zuwanderungssaldo (Zu- und Wegzüge, Migration) zusätzlich zu den Geburtenzahlen zu verzeichnen. Ein Blick alleine auf die Geburten ist daher zu kurz gegriffen.
Zum anderen sind Zahlen zu Lernenden immer lokal zu bewerten und sollten
nicht kausal an einen landes- oder bundesweiten Trend gebunden werden. Neben
den aktuellen Zu- und Abwanderungen durch Umzüge und Migration sind auch der
Pendelsaldo – also die Summe aus ein- und auspendelnden Lernenden – sowie eine
perspektivische Veränderung der Anzahl an Kindern durch soziostrukturelle
Veränderungen (Generationswechsel) in der Kommune zu berücksichtigen. Bei allen
Faktoren geht das Team Masterplan Schulen von Entwicklungen aus, die den Trend
der letzten Jahre, also einen Anstieg, bestätigen.
Das bedeutet konkret:
·einen Anstieg an zugezogenen Familien mit Kindern aus anderen Kommunen
·einen Anstieg an Kindern mit Migrationshintergrund
·bei gleichzeitiger Reduktion auspendelnder Mettmanner Kinder durch die Gründung der Gesamtschule und auch durch
·fehlende Kapazitäten an Schulen in umliegenden Städten.
Wie sieht die Schülerentwicklung in den angrenzenden Städten
aus?
Die Schülerzahlentwicklung im Kreis Mettmann und im Großraum Düsseldorf ist seit vielen Jahren konstant steigend.
Welche Unsicherheiten gibt es in der Entwicklung der Prognosezahlen?
Prognosen basieren immer auf den Zahlen, Faktoren und Grundannahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung herrschen. Trendumbrüche oder radikale Einschnitte, zum Beispiel die Gründung oder plötzliche Schließung einer Schule (z.B. nach einem Brandereignis), Ausweisung größerer Neubaugebiete, externe Einflüsse wie Kriege oder Pandemien, kann eine Prognose nicht vorab berücksichtigen. Daher ist eine Unsicherheit bei Prognosewerten systemimmanent. Prognosen sind daher entsprechend zu lesen, zu werten und zu verstehen.
Warum weichen die prognostizierten Zahlen aus dem letzten Schulentwicklungsplan der Stadt Mettmann zu den Zahlen des Team Masterplan Schulen aus dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell ab?
Die Zahlen unterscheiden sich erwartungsgemäß aufgrund von unterschiedlichen Entstehungszeiträumen und durch geänderte Rahmenbedingungen. So gab es zum Zeitpunkt der Erstellung des Schulentwicklungsplans in Mettmann noch keine Gesamtschule. Die Gründung der Gesamtschule stellt aber einen Trendumbruch in der Mettmanner Schullandschaft dar, welcher selbstverständlich Auswirkungen in den Prognosen hat. Weitere Punkte, die der Schulentwicklungsplan aufgrund des Zeitpunkts seiner Erstellung nicht berücksichtigen konnte, ist z.B. der Ukrainekrieg und die damit einhergegangene Zuwanderung. Abweichungen zwischen den beiden methodischen Ansätzen wurden durch das Team Masterplan analysiert. Alle Abweichungen sind nachvollziehbar und erklärbar.
Warum weichen die Anmeldezahlen von den im Masterplan prognostizierten Lernendenzahlen in diesem Jahr zur Gesamtschule ab?
Zunächst ist festzuhalten, dass in den ersten drei Jahren des Bestehens der Gesamtschule die Zahlen immer von den Prognosen abgewichen sind. Die Anmeldezahlen lagen deutlich über den Prognosen. Es wurde in der Folge einmal eine einfache und einmal eine doppelte Mehrklasse im fünften Jahrgang gebildet, da die tatsächlichen Anmeldezahlen deutlich über den prognostizierten Zahlen lagen. Dies hatte eine notwendige Zügigkeitsveränderung auf aktuell sechs Züge zur Folge. In diesem Schuljahr (24/25) ging die Zahl der Anmeldungen durch Standortunsicherheit und öffentliche negative Debatten zur Gesamtschule im Vorfeld der Anmeldung deutlich nach unten.
Die Schule befindet sich im Aufbau und der aktuelle Standort markiert lediglich eine Übergangslösung. Manchen Eltern fehlt die Standortperspektive für ihr Kind. Durch Berichte und Äußerungen in sozialen Netzwerken und im öffentlichen Raum hat die Schule zudem in der Außenwahrnehmung einen negativen Ruf erhalten. Das Team Masterplan Schulen teilt diese Wahrnehmung nicht und empfiehlt eine neutrale Betrachtung. Die Schule wird sich als fester Bestandteil der Mettmanner Schullandschaft entwickeln. Mit insgesamt fünf Klassen im Jahrgang fünf des laufenden Schuljahres (24/25) liegt die Schule schlussendlich eine Klasse unter der festgelegten Zügigkeit. Für eine Schule im Aufbau sind solche Schwankungen im Normbereich.
Welche Standards wurden im Masterplan Schulen festgelegt?
In der ersten Phase des Masterplan wurden die Standards mit Gültigkeit für die Überplanung der gesamten Schullandschaft intensiv und fachbereichsübergreifend erarbeitet.
Entnehmen Sie die ursprünglich festgelegten Standards bitte den Vorlagen aus dem Schulausschuss imNovember 2023. Abweichungen ergeben sich aus dem laufenden Prozeß der Entwicklung des Masterplan Schulen oder bei Schulen in der Interimsphase.
Welche Auswirkungen hat die Nicht-Aufnahme von auswärtigen Kindern bei erschöpften Kapazitäten? (§ 46 Abs. 6 SchulG NRW)
Das Ziel des Beschlusses der Anwendung des Paragraphen 46 Absatz 6 Schulgesetz durch den Rat der Stadt Mettmann ist primär die Sicherstellung von ausreichend Schulplätzen für Mettmanner Kinder im Stadtgebiet. Für jedes Kind soll ein Schulplatz zur Verfügung stehen, niemand soll auf Grund der Schulform auspendeln müssen. Hinzu kommt, dass fast alle umliegenden Städte auch nur beschränkt auswärtige Kinder aufnehmen, so dass ein Auspendeln schwieriger geworden ist. Solange aber ausreichend Schulraum für die in Mettmann lebenden Kinder nicht sichergestellt ist, sollte der Beschluss bestehen bleiben. Die Schaffung von ausreichend Schulraum ist Aufgabe des örtlichen Schulträgers. Dieser Aufgabe ist die Stadt Mettmann mit diesem Beschluss nachgekommen.
Anwendung des § 46, Absatz 6 Schulgesetz in den umliegenden Städten (in rot alle Städte, die die Aufnahme von Kindern einschränken, in grün ohne Einschränkungen)
Was ist eigentlich ein Schulentwicklungsplan und wofür wird er benötigt?
Ein Schulentwicklungsplan ist ein von jeder Kommune alle fünf Jahre aufzustellender Plan, der die aktuelle Lage der gesamten städtischen Schullandschaft in den Blick nimmt, diese beschreibt und im Hinblick auf verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Faktoren (z.B. gleichmäßiges schulisches Angebot, Schulraum, Schülerzahlentwicklung, Wahlverhalten der Eltern etc.) untersucht und prüft. Daraus werden dann Handlungsempfehlungen aus schulpolitischer Perspektive für die Zukunft abgeleitet.
In den Prozess ebenfalls eingebunden werden die Schulaufsichten des Kreises Mettmann und Bezirksregierung Düsseldorf, die Schulkonferenzen (Gremium aus Lehrkräften, Eltern und Lernenden an den jeweiligen Schulen) und die Schulträgerder umliegenden Kommunen. Allen wird die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
Der Masterplan Schulen der Stadt Mettmann ist hingegen eine freiwillige Leistung bzw. Aufgabe und basiert nicht auf einer gesetzlichen Notwendigkeit. Er ist auch deutlich weiter gefasst. Der Masterplan weist dabei zwar Elemente eines Schulentwicklungsplans auf, weil er ebenfalls u.a. die Entwicklung der Anzahl der Lernenden und das schulische Angebot untersucht. Allerdings ist der Masterplan Schulen durch seine fach- und dezernatsübergreifende Arbeit, in der verschiedene Aspekte (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Sportstättenbedarfe) und Standards (Raumprogramm „Münchner Lernhaus“) betrachtet und festgelegt wurden, deutlich weiter gefasst, als jeder Schulentwicklungsplan.
Was ist der Elternwille und zu was berechtigt er?
Elternwille im schulischen Kontext bedeutet die freie Wahl der Schulform. Schulformempfehlungen der Grundschulen sind weder für die Schulwahl bindend noch für die Schulleitungen der aufnehmenden Schulen ein Auswahlkriterium.
Allerdings bedeutet der Elternwille nicht den Anspruch auf Aufnahme an der „Wunschschule“ der jeweiligen Schulform. Die Aufnahme an der Wunschschule kann nur erfolgen, wenn die Schule ausreichend Kapazitäten hat. Die Kapazitäten einer Schulform (hier z.B. die beiden Gymnasien HHG und KHG) innerhalb eines Stadtgebietes werden auf Antrag des Schulträgers bei der oberen Schulaufsicht und durch deren Zustimmung und Genehmigung festgelegt. Für die Zustimmung und Genehmigung müssen gesetzliche Grundlagen erfüllt sein.
Warum schlägt die Stadtverwaltung zwei vierzügige Gymnasien vor statt das in 24/25 stärker nachgefragte HHG auszubauen und das KHG zu verkleinern?
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass bislang acht gymnasiale Eingangszüge in Mettmann ausreichten.
Schuljahr/ Klassen | 2016/17 | 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 | 2020/21 | 2021/22 | 2022/23 | 2023/24 | 2024/25 |
HHG | 4 | 5 | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 5 | 4 |
KHG | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | 3 | 4 |
Quelle: amtl. Schulstatistiken
Quelle: Schulverwaltung Stadt Mettmann
Die bauliche Betrachtung:
Das HHG ist baulich für 3 Züge vorgesehen. Das KHG für 4 Züge.
Eine Erhöhung der Zügigkeit des HHG würde bei einem Bedarf von 8 Zügen gleichzeitig
eine Verringerung der Zügigkeit des KHG bedeuten. Würde auf das aktuelle
Wahlverhalten der Eltern eingegangen, hieße das, das baulich dreizügige HHG um
zwei Züge verbindlich weiter auszubauen und gleichzeitig im baulich vierzügigen
KHG ein Viertel der Räume leer stehen zu lassen. Es ist unter Einsatz großer
Finanzmittel durchaus möglich, vorhandene Raumkapazitäten nicht zu nutzen und
stattdessen Räume an anderer Stelle neu zu schaffen. Ein solches Vorgehen ist
jedoch wirtschaftlich nicht empfehlenswert.
Die Schulkonzepte: Ganztag und Digitalisierung
Das HHG bietet aktuell einen gebundenen Ganztagsbetrieb an. Dieser wird für berufstätige Eltern immer wichtiger. Ganztagsbetrieb bedeutet Schulzeiten von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (an zwei Tagen) und 15:00 Uhr (an drei Tagen) sowie eine Verlängerung der Betreuung durch das Angebot von AGs bis 16:00 Uhr. Am KHG gibt es derzeit eine Betreuung am Nachmittag im KHG Club. Diese geht ebenfalls bis 16:00 Uhr. Den gebundenen Ganztag wird das KHG zum Schuljahr 2026/27 einrichten. Digitale Lehrmethoden bieten beide Schulen an. Auf Grund des schon bestehenden Ganztages ist das HHG derzeit bei Eltern und Kindern sehr beliebt. Es sollte zunächst die Entwicklung des KHG nach Umstellung auf den gebundenen Ganztag sowie die Entwicklungen beim Neubau der Gesamtschule beobachtet werden, ehe über weitere Zügigkeitsveränderungen und damit umfangreichen weiteren Raumbedarfen am HHG debattiert wird.Warum benötigt die Gesamtschule im Neubau acht Züge obwohl die Nachfrage im Jahrgang 2024/2025 so gering war?
Laut der Lernendenprognose im Jahr 2023 benötigt Mettmann ab dem Schuljahr 2027/28 (Prognose 2023/445 SuS/Klassenfrequenzrichtwert 27) mindestens 16 Züge im Bereich der Eingangsklassen der weiterführenden Schulen. Acht Züge decken die Gymnasien ab. Das entspricht landesweit einer weit überdurchschnittlichen Übergangsquote auf die Gymnasien. Eine weitere Erhöhung der Quote entspricht weder den bisherigen Erfahrungen, noch dem Vergleich auf Landes- oder Kreisebene. Es ist daher keine Erhöhung der gymnasialen Züge geplant oder sinnvoll, das wird auch von der Schulaufsicht / Bezirksregierung bestätigt.
Wenngleich die Zahl an Anmeldungen zum Schuljahr 2024/25 an der Gesamtschule gesunken ist, lag sie in den Jahren zuvor über den Annahmen/ Prognosen. Hier ist also keine konstante Veränderung abzulesen. Die Gesamtschule nimmt zudem jährlich eine hohe Zahl an Schulformwechselnden* auf. In den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 war die Anzahl so hoch, dass im Jahrgang sieben jeweils eine Mehrklasse gebildet werden musste. Im aktuellen Jahrgang sieben gibt es in der Gesamtschule daher jetzt bereits sieben Parallelklassen.
Die Zahl der Lernenden wird in den kommenden zehn Jahren laut der Prognosen an den weiterführenden Schulen kontinuierlich steigen, so dass, berücksichtigt man jetzt auch die Attraktivierung der Gesamtschule durch den Neubau, eine achtzügige Gesamtschule im finalen Ausbau am neuen Standort realistisch ist.
*Schulformwechselnde nennt man Lernende, die von einer Schulform, z.B. Gymnasium, zu einer anderen wechseln müssen. Dies kann theoretisch zu jedem Schuljahr geschehen. Besonders jedoch nach dem Jahrgang sechs, also dem Ende der Eingangsphase von Gymnasien und Realschulen. Schulformwechselnde gibt es nur im dreigliedrigen Schulsystem. Kinder an Gesamtschulen müssen grundsätzlich nicht an andere Schulen wechseln.
Warum favorisiert die Stadtverwaltung den Bau der Gesamtschule Auf dem Pfennig?
Zum Standort des Neubaus der Gesamtschule wurden bereits ausführliche FAQs erarbeitet, die Sie HIER nachlesen können.
Wieso
ändern sich im Masterplan Schulen wiederholt Investitionssummen?
Der Masterplan Schulen ist ein agiles, atmendes Konzept, dass sich aktuellen Entwicklungen in der Schullandschaft anpassen kann. So muss es auch in Mettmann gestaltet sein. Entsprechend werden neben Zeitplanungen auch Investitionssummen entsprechend der aktualisierten Entwicklungen angepasst.
Aktualisierungen ergeben sich beispielsweise aus veränderten gesetzlichen Vorgaben, Forderungen aus der Politik oder Gesprächen mit den Schulen und daraus resultierenden angepassten Bedarfen. Auch in der Verwaltung müssen die Planungen zur Umsetzung des Masterplan Schulen mit personellen und finanziellen Rahmenbedingungen abgeglichen werden.
Der Blick sollte sich stets auf die aktuelle Version richten. Der Abgleich mit älteren Versionen ist nur bedingt sinnvoll, da sich Teile der Veränderungen von Investitionssummen nicht auf Einsparungen sondern auf Umschichtungen, beispielsweise im Bereich der Grundschulen, beziehen. Andere beziehen sich auf Einsparungen durch konkretisierte Raumbedarfe oder auch auf Streckung von Investitionen durch angepasste Zeitschienen.
Wie steht es um die naturwissenschaftlichen Fachräume (NatWi-Räume) an den Mettmanner Schulen?
Eine Modernisierung der naturwissenschaftlichen Bereiche ist an allen weiterführenden Schulen in Mettmann dringend notwendig. Das hat der Masterplan Schulen deutlich ausgewiesen.
Das Defizit an der Gesamtschule Mettmann wird sich erst mit dem Neubau der Schule abschließend auflösen lassen. Im Interim ist die Schule angehalten, mit den bestehenden Räumen in den gegebenen Gebäuden aus zu kommen. Sie wird dabei so gut wie möglich seitens der Verwaltung unterstützt.
Das KHG hat im Herbst 2024 neue Möbel und eine Grundrenovierung bestehender Physikräume erhalten. Diese Modernisierung war bereits lange terminiert und konnte 2024 im laufenden Schulbetrieb umgesetzt werden. Die Räume wurden neu möbliert, die Böden abgeschliffen, die Wände frisch beschichtet und die Decken samt Lampen erneuert.
Für das HHG weist der Masterplan Schulen einen um ein Vielfaches größeren Bedarf aus: Hier geht es für Bio-, Chemie- und Physikräume neben neuen Möbeln auch um neue Abluftanlagen, neue Gasverteilungen und modernisierte Elektroverteilungen. Insgesamt also um gänzlich neue naturwissenschaftliche Räume, die auch in ihrer Anzahl steigen werden. Dieses Projekt kann aufgrund seiner Komplexität nicht im laufenden Betrieb abgewickelt werden.
Die Verwaltung hat mittlerweile an diversen Stellen verdeutlicht, dass der Bedarf und der Ausbau von naturwissenschaftlichen Räumen auch am HHG weiterhin Teil des Masterplan Schulen ist.
Sind denn einige Schulen aus dem Masterplan Schulen gestrichen worden?
Nein! Es wurden immer und werden immer alle Mettmanner Schulen im Masterplan Schulen betrachtet. Anders wäre es kein Masterplan. Alle Schulen haben Bedarfe und an allen Schulen werden Sanierungs-, Modernisierungs-, oder Ausbauarbeiten erfolgen.
In der Präsentation des Masterplan Schulen vom 1. Juli 2024 findet sich ein schematischer Zeitplan. Dort sind diejenigen Projekte, die zwingend aufeinander folgen müssen (Schwimmbad wegen Grundstücksfreimachung für die KGS, Neubau Gesamtschule wegen Freimachen des Schulgebäudes an der Goethestraße, KGS und OPS) farbig in Ihrer logischen Abfolge dargestellt. Die anderen Projekte sind grau dargestellt, weil ihre Reihenfolge bzw. Terminierung noch von der Politik festzulegen ist und nicht, weil sie nicht mehr Bestandteil des Masterplan Schulen sind.
Anderslautende Interpretationen wurden aus dem Kontext genommen und entsprechen nicht dem Planungsstand des Masterplan Schulen.