Flächen für Windenergie in Mettmann

Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sind Ziele aufgenommen worden, wonach die Nutzung regenerativer Energien ausgebaut werden soll. In Anpassung an diese Ziele hat die Bezirksregierung Düsseldorf die 18. Änderung des Regionalplans (RPD) auf den Weg gebracht, in der diese Ziele durch die Ausweisung von Windenergiebereichen für die Windenergienutzung auf den Regierungsbezirk übertragen werden.

Für Mettmann bedeutet dies, dass in Zukunft auf einer Fläche von rund 50 Hektar die Möglichkeit bestehen soll, voraussichtlich bis zu 5 Windräder ohne Höhenbegrenzung zu errichten. Die Flächen liegen zwischen der Löffelbeck-Siedlung in Richtung Homberg rechts entlang der Landstraße (L 156) und südlich des Golfplatzes in Obschwarzbach.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den geänderten Regionalplanunterlagen konnte die Verwaltung eine Stellungnahme dazu abgeben.

Gleichzeitig hatten auch die Bürger_innen die Gelegenheit, private Stellungnahmen zu verfassen.

Unter folgendem Link sind sämtliche Planunterlagen zur 18. Regionalplan-Änderung veröffentlicht:

18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

Die Stadt Mettmann hat zur 18. Änderung des Regionalplans am 21. August 2024 eine Informationsveranstaltung mit der Möglichkeit der Bürger_innenbeteiligung durchgeführt und die Materialien und Ergebnisse hier zusammengestellt:

Pressemitteilung Einladung

Ablauf der Veranstaltung

Präsentation Windstill.

Präsentation NRW.Energy4Climate

Präsentation Stadtplanung Mettmann

Fotoprotokoll

Die Stellungnahme der Stadt Mettmann erfolgte fristgerecht und ist nachfolgend veröffentlicht:

Stellungnahme der Stadt Mettmann

Am 28. August wurde in Mettmann vom WDR gedreht und der Bericht abends in den Lokalzeiten Bergisch Land und Düsseldorf ausgestrahlt:

Protest gegen hohe Windräder in Mettmann