Flächen für Windenergie in Mettmann
Projektbeschreibung / Projektziel
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sind Ziele aufgenommen worden, wonach die Nutzung regenerativer Energien ausgebaut werden soll. In Anpassung an diese Ziele hat die Bezirksregierung Düsseldorf die 18. Änderung des Regionalplans (RPD) auf den Weg gebracht, in der diese Ziele durch die Ausweisung von Windenergiebereichen für die Windenergienutzung auf den Regierungsbezirk übertragen werden. Für Mettmann bedeutet dies, dass in Zukunft auf einer Fläche von 29,7 Hektar die Möglichkeit bestehen soll, Windenergieanlagen ohne Höhenbegrenzung zu errichten. Die Fläche Met01-A liegt zwischen der Löffelbeck-Siedlung in Richtung Homberg rechts entlang der Landstraße (L 156).
Im Zuge der Überarbeitung der Unterlagen zum Stand Februar 2025 wurde der Windenergiebereich Met02, der sich südlich des Golfplatzes in Obschwarzbach befand, gänzlich gestrichen.
Themenbereiche
Stadtentwicklung - Bauen - Wohnen
Gebiet
6 - Metzkausen, 7 - Siedlung Oberschwarzbach, 8 - Außenbereiche
Relevante politische Beschlüsse
Keine
Projektschritte / Zeitplan
Feststellungsbeschluss der Regionalplanungsänderung war geplant bis 31.12.2024, parallel Änderungen
der Bauleitpläne voraussichtlich bis Ende 2025.
Aktueller Bearbeitungsstand
Öffentliche Beteiligung bis 22.04.2025, im Anschluss Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bezirksregierung. Anschließend Vorbereitung des Feststellungsbeschlusses.
Finanzen
/
Fördermittel
/
Zielgruppe
Alle
Bürgerbeteiligung
Formelle Beteiligung nach §3 BauGB, Informelle Beteiligung: Stufe "Mitreden"
Erläuterung
Informelle
Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung am 21.08.2024 und
Auswertung der Ergebnisse als Teil der Stellungnahme der Stadt Mettmann
Kontakt
stadtplanung@mettmann.de
Weitere Informationen
Präsentationen, Pressemitteilungen und Stellungnahme auf der Informationsseite "Flächen für Windenergie in Mettmann"