Flächen für Windenergie in Mettmann

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025, 06:50 Uhr

Projektbeschreibung / Projektziel

Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sind Ziele aufgenommen worden, wonach die Nutzung regenerativer Energien ausgebaut werden soll. In Anpassung an diese Ziele hat die Bezirksregierung Düsseldorf die 18. Änderung des Regionalplans (RPD) auf den Weg gebracht, in der diese Ziele durch die Ausweisung von Windenergiebereichen für die Windenergienutzung auf den Regierungsbezirk übertragen werden. Für Mettmann bedeutet dies, dass in Zukunft auf einer Fläche von 29,7 Hektar die Möglichkeit bestehen soll, Windenergieanlagen ohne Höhenbegrenzung zu errichten. Die Fläche Met01-A liegt zwischen der Löffelbeck-Siedlung in Richtung Homberg rechts entlang der Landstraße (L 156).

Im Zuge der Überarbeitung der Unterlagen zum Stand Februar 2025 wurde der Windenergiebereich Met02, der sich südlich des Golfplatzes in Obschwarzbach befand, gänzlich gestrichen.

Themenbereiche

Stadtentwicklung - Bauen - Wohnen

Gebiet

6 - Metzkausen, 7 - Siedlung Oberschwarzbach, 8 - Außenbereiche

Relevante politische Beschlüsse

Keine

Projektschritte / Zeitplan

Feststellungsbeschluss der Regionalplanungsänderung war geplant bis 31.12.2024, parallel Änderungen
der Bauleitpläne voraussichtlich bis Ende 2025.


Aktueller Bearbeitungsstand

Öffentliche Beteiligung bis 22.04.2025, im Anschluss Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bezirksregierung. Anschließend Vorbereitung des Feststellungsbeschlusses.

Finanzen

/

Fördermittel

/

Zielgruppe

Alle

Bürgerbeteiligung

Formelle Beteiligung nach §3 BauGB, Informelle Beteiligung: Stufe "Mitreden"

Erläuterung

Informelle
Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung am 21.08.2024 und
Auswertung der Ergebnisse als Teil der Stellungnahme der Stadt Mettmann

Kontakt

stadtplanung@mettmann.de

Weitere Informationen

Präsentationen, Pressemitteilungen und Stellungnahme auf der Informationsseite "Flächen für Windenergie in Mettmann"

Anhänge